RIWA strebt Oberflächenwasser von solcher Qualität an, dass eine natürnahe Wasseraufbereitung ausreicht, um daraus einwandfreies Trinkwasser herzustellen. Entsprechend Artikel 7 der Wasserrahmenrichtlinie bedeutet dies, dass die Wasserqualität weiter verbessert werden sollte, sodass der Umfang des Aufbereitungsaufwands verringert werden kann.